Sehr geehrte Gäste
Der Regierungsrat des Kanton Bern hat verfügt, dass ab dem 17. August die Gäste in Restaurants sich registrieren müssen.
Der Gast ist verpflichtet, seine Kontaktdaten anzugeben.
Die Gäste müssen ihre Kontaktdaten anzugeben, damit sie im Bedarfsfall vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können.
Eine Person pro Gästegruppe oder jeder einzelne Gast gibt seine Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Adresse und Telefonnummer, Datum und Zeit des Besuchs) an. Das können Sie hier: «Gäste Self-Check-in» schon im voraus bequem von Zuhause aus erledigen.
Vor Ort in unserem Restaurants können Sie mit ihrem Mobiltelefon einen QR Code einlesen. Dann öffnet sich das Formular «Gäste Self-Check-in». Bitte ausfüllen und absenden. Andernfalls könne Sie das Formular vor Ort schriftlich ausfüllen.